Fluglizenz für Segelflugzeuge

Diese Fluglizenz berechtigt zum Führen von Segelflugzeugen und ist international gültig.

Die Ausbildung beginnt auf unseren Doppelsitzern. Nach dem ersten Alleinflug erfolgen Übungsflüge auf verschiedenen einsitzigen Segelflugzeugen bis zur Prüfungsreife.

D-3353
Der Stolz des Fluglehrers
Max vor seinem ersten Alleinflug im Blanik L13

Voraussetzungen:

  • Flugtauglichkeit Klasse 2
  • Theoretische Ausbildung
  • Flugausbildung
  • Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Mindestalter 14 Jahre bei Ausbildungsbeginn
  • Mindestalter 16 Jahre zum Erwerb der Lizenz

Theoretische Ausbildung:

  • Luftrecht
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Aerodynamik
  • Flugzeugkunde, Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen

Flugausbildung:

  • Mindestens 25 Flugstunden, davon mindestens 15 Stunden im Alleinflug
  • Mindestens 60 Starts, davon 20 im Alleinflug
  • 3 Starts und Landungen auf fremden Flugplätzen
  • selbstständige Planung und Durchführung eines Überlandfluges (50 km)

Hier können Sie ein Preisbeispiel im PDF-Format herunterladen ...

weiter steht für Sie eine Broschüre zum Thema Segelflug bereit ...

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