Flugsport - im Verein am schönsten!

EASA LAPL(A)

(FCL-105.A)

 

Diese Lizenz berechtigt zum Führen von einmotorigen kolben-getriebenen Landflugzeuge bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 2.000 kg in EASA-Staaten.

 

D-ERDP
Katana DA20

Ergänzend kann diese Lizenz durch die Klassenberechtigungen zum Führen von Motorseglern ergänzt werden.  Im Rahmen einer kurzen Ergänzungsausbildung kann auch die Sportpilotenlizenz für Ultraleichtflugzeuge erworben werden.

 

Fachliche Voraussetzungen:

  • Flugtauglichkeit 
  • Theoretische Ausbildung
  • Flugausbildung
  • Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Mindestalter 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn
  • Mindestalter 17 Jahre zum Erwerb der Lizenz

Theoretische Ausbildung:

  • Luftrecht
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Aerodynamik
  • Flugzeugkunde, Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen

Flugausbildung:

Mindestens 30 Flugstunden, davon mindesten 6 Std. Alleinflug.

 

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