Flugsport - im Verein am schönsten!

Fluglizenz nach EASA (FCL.205.A PPL(A))

 

Diese Fluglizenz berechtigt zum Führen einmotoriger kolbengetriebener Luftfahrzeuge mit einem Piloten (SEP-L) und ist international gültig.

Die Ausbildung findet sowohl auf vier- als auch auf zweisitzigen Muster sowie  auf Motorseglern statt.

D-ERFB
Unsere PA28 Archer

Voraussetzungen:

  • Flugtauglichkeit 
  • Theoretische Ausbildung
  • Flugausbildung
  • Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Mindestalter 16 Jahre (für den ersten Alleinflug)
  • Mindestalter 17 Jahre für die Lizenzausstellung

Theoretische Ausbildung:

  • Luftrecht
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Aerodynamik
  • Flugzeugkunde, Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen

 

Flugausbildung:

  • Mindestens 45 Flugstunden, davon mindestens 10 Stunden im Alleinflug
  • Anflüge auf kontrollierte Flugplätze
  • Überlandflüge