Nationale Lizenz nach LuftPersV (PPL-N)

Diese Lizenz berechtigt zum Führen von einmotorigen, kolbengetriebenen, 2-sitzigen Landflugzeuge bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 750 kg am Tage innerhalb Deutschlands.

 

D-ERDP
Katana DA20

Ergänzend kann diese Lizenz durch die Klassenberechtigungen zum Führen von Motorseglern und viersitzigen kolbengetriebenen Flugzeugen bis 2.000 kg Abfluggewicht ergänzt werden.  Im Rahmen einer kurzen Ergänzungsausbildung kann auch die Sportpilotenlizenz für Ultraleichtflugzeuge erworben werden.

Fachliche Voraussetzungen:

  • Flugtauglichkeit Klasse 2
  • Theoretische Ausbildung
  • Flugausbildung
  • Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Mindestalter 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn
  • Mindestalter 17 Jahre zum Erwerb der Lizenz

Theoretische Ausbildung:

  • Luftrecht
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Aerodynamik
  • Flugzeugkunde, Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen

Flugausbildung:

Mindestens 35 Flugstunden, davon 10 Std. Alleinflug. Verkürzte Ausbildung innerhalb von 4 Monaten 30 Flugstunden, davon 10 Stunden Alleinflug.

Hier haben wir Ihnen ein Preisbeispiel im PDF-Format zum Herunterladen bereitgestellt ...

Weiter können Sie sich hier die Broschüre Motorflug herunterladen ...

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