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Jugendordnung

Die Jugendordnung wurde am 01.12.2007 von der Jugendversammlung der ''Luftsportjugend des Aero-Club Pirmasens e.V.'' einstimmig beschlossen.

Sie tritt mit der Unterzeichnung durch den 1. Vorsitzenden des Aero-Club Pirmasens e.V. in Kraft.

 

Jugendordnung des Aero-Club Pirmasens e.V.
 

§ 1 Name und Mitgliedschaft

(1) Name: Luftsportjugend des Aero-Club Pirmasens e.V.

(2) Mitglieder sind alle aktiv gemeldeten Jugendlichen bis zu deren 26.Geburtstag sowie jedes von der Jugendversammlung gewählte Vereinsmitglied.

(3) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Luftsportjugend ab dem 13. Lebensjahr.

 

§ 2 Selbstständigkeit

Die Luftsportjugend führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung des Aero-Club Pirmasens e.V. und der Jugendordnung selbstständig. Hierfür gibt sie sich diese Jugendordnung, die insbesondere die Ausbildung und Förderung Jugendlicher im Sinne der Satzung des Aero-Club Pirmasens zum Ziel hat.

 

§ 3 Aufgaben

Die Aufgaben der Luftsportjugend sind:

  1. Werbung und Integration neuer jugendlicher Vereinsmitglieder
  2. Förderung der Bereitschaft Jugendlicher zur Übernahme von Verantwortung innerhalb des Vereins und dessen Dachverbänden
  3. Zusammenarbeit mit Schule, Hochschule, Eltern sowie anderen Jugendorganisationen
  4. Organisation und Besuch von Veranstaltungen und Wettbewerben auf nationaler und internationaler Ebene, die der Förderung des Jugendaustausches und der Jugendverständigung dienen
  5. Förderung des Ansehens des Aero-Club Pirmasens e.V.
  6. Aufbau und Pflege der internationalen Verständigung
  7.  
  1. Unterstützung der Aus- und Fortbildung von Jugendleitern

 

§ 4 Organe

  1. Jugendversammlung
  2. Jugendleitung

§ 5 Jugendversammlung

(1) Die Jugendversammlung ist das entscheidende Organ der Luftsportjugend. Diese Versammlung findet mindestens einmal pro Kalenderjahr statt.

(2) Die Einladung zur Jugendversammlung erfolgt durch den Jugendleiter oder seinen Vertreter mit einer Frist von zwei Wochen durch elektronische oder schriftliche Ladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Wahlen und Änderungen der Jugendordnung müssen Bestandteil der Tagesordnung der Versammlung sein, mit der zu ihr eingeladen wurde.

(3) Die Jugendversammlung entscheidet über alle Angelegenheiten der Jugendgruppe. Mitglieder sind die in § 1 genannten Personen.

(4) Die Jugendversammlung wählt den Jugendleiter und seinen Stellvertreter mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder. Die Amtsperiode des Jugendleiters und seiner Stellvertreter beträgt zwei Jahre.

(5) Über die Jugendversammlung ist ein Protokoll zu führen; dieses muss von dem Jugendleiter unterschrieben und in der Endfassung der Jugendversammlung bekannt gegeben werden. Das Protokoll der Jugendversammlung ist dem Gesamtvorstand zur Genehmigung vorzulegen.

(6) Die Jugendversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Verabschiedung und ggf. Änderung der Jugendordnung
  2. Wahl des Jugendleiters
  3. Wahl eines Stellvertreters
  4. Entgegennahme des Tätigkeitsberichts der Jugendleitung
  5. Beratung des Etats der Luftsportjugend
  6. Beschlussfassung über vorliegende Anträge

(7) Eine außerordentliche Jugendversammlung muss auf Verlangen von mindestens 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder der Luftsportjugend einberufen werden. Auch der Gesamtvorstand kann eine außerordentliche Jugendversammlung veranlassen.

(8) Die Jugendversammlung ist nach ordnungsgemäßer Einladung stets beschlussfähig. Beschlüsse gelten als angenommen wenn sie mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder angenommen werden, sofern keine anderen Regelungen getroffen sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Jugendleiters.

 

 

§ 6 Jugendleitung

(1) Die Jugendleitung besteht aus dem Jugendleiter und dem Stellvertreter. Die Jugendleitung ist an die Jugendordnung und an die Beschlüsse der Jugendversammlung gebunden.

(2) Als Voraussetzungen für die Wahl zum Jugendleiter müssen von den Kandidaten folgende Punkte erfüllt werden:

-         aktives Mitglied des Aero-Club Pirmasens e.V.

-       Mindestalter zum Zeitpunkt der Wahl 16 Jahre

-         Mindestvereinsmitgliedschaft von einem Jahr

 

(3) Als Voraussetzungen für die Wahl zum Stellvertreter des Jugendleiters müssen von den Kandidaten folgende Punkte erfüllt werden:

-         aktives Mitglied des Aero-Club Pirmasens e.V.

-         Mindestalter zum Zeitpunkt der Wahl nach Möglichkeit 16 Jahre

-         Mindestvereinsmitgliedschaft von einem Jahr

(4) Die Amtsperiode des Jugendleiters bzw. seines Stellvertreters beträgt ein Jahr. Die Abwahl des Jugendleiters kann auf Antrag und mit 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder auch vor Ablauf der Amtsperiode erfolgen. Die Abwahl des Stellvertreters kann auf Antrag und mit 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder erfolgen.

(5) Der Jugendleiter kann vom Gesamtvorstand der Mitgliederversammlung des Aero-Club Pirmasens  als Beirat des Aero-Club Pirmasens vorgeschlagen werden und nimmt als solcher an den Gesamtvorstandssitzungen teil. Ist der Jugendleiter verhindert, soll der Stellvertreter zu den die Jugend betreffenden Tagungspunkten zur Gesamtvorstandssitzung geladen werden.

 

§ 7 Rechnungswesen

(1) Die Selbständigkeit der Luftsportjugend trifft insbesondere auf die ihr zufließenden Finanzmittel (z.B. Zuschüsse, Spenden speziell für die Jugendarbeit und Zuwendungen aus dem Zentralhaushalt) zu. Über den jährlich vom Jugendleiter aufzustellenden Haushaltsplan entscheidet die Jugend unter Beachtung der geltenden Bestimmungen.

(2) Der Zahlungsverkehr erfolgt über ein, vom Aero-Club-Pirmasens unabhängiges Konto. Verfügungsrecht über dieses Konto haben, der Jugendleiter, sein Stellvertreter sowie der erste Vorsitzende des Aero-Club-Pirmasens. Alle drei haben denn Bestimmungen der Jugendversammlung über die Verwendung der Finanzmittel Folge zu leisten.

(3) Für den ordnungsgemäßen Nachweis ist der Jugendleiter verantwortlich.

 

 


 

§ 8 Beschlussfassungen und Änderungen

Die Beschlussfassung über oder eine Änderung der Jugendordnung bedarf der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Jugendversammlung und muss vom Gesamtvorstand des Vereins bestätigt werden.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Sollten sich Satzung des Aero-Club Pirmasens, Geschäftsordnungen und Jugendordnung widersprechen, gilt:

Satzung vor Geschäftsordnungen vor Jugendordnung

(2) In der vorliegenden Jugendordnung wurde ausschließlich der Begriff „Jugendleiter“, „Stellvertreter“,... gebraucht. Selbstverständlich gilt die Ordnung gleichermaßen für Personen des männlichen wie weiblichen Geschlechts. Aus Gründen der Vereinfachung wurde jedoch von einer jeweils entsprechenden Formulierung abgesehen.

Rieschweiler Pottschütthöhe

1.12.2007