Fluglizenz nach JAR-FCL 1

Diese Fluglizenz berechtigt zum Führen einmotoriger kolbengetriebener Luftfahrzeuge mit einem Piloten (SEP-L) und ist international gültig.

Die Ausbildung findet sowohl auf vier- als auch auf zweisitzigen Muster sowie  auf Motorseglern statt.

D-ERFB
Unsere PA28 Archer

Voraussetzungen:

  • Flugtauglichkeit Klasse 2
  • Theoretische Ausbildung
  • Flugausbildung
  • Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Mindestalter 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn
  • Mindestalter 17 Jahre zum Erwerb der Lizenz

Theoretische Ausbildung:

  • Luftrecht
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Aerodynamik
  • Flugzeugkunde, Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen

Flugausbildung:

  • Mindestens 45 Flugstunden, davon 15 Stunden im Alleinflug
  • Anflüge auf kontrollierte Flugplätze
  • Überlandflüge

Hier können Sie ein Preisbeispiel im PDF-Format herunterladen ...

weiter steht für Sie eine Broschüre zum Thema Motorflug bereit ...

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